Torwächterhaus Oberderdingen wird zum Kindergarten

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Torwächterhaus wird Außenstelle vom Kinderhaus Schneckenhaus

Instandsetzung des Gebäudes erfolgt

Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 zeigt auf, dass weitere Betreuungsplätze in der Gemeinde Oberderdingen erforderlich sind. Daraufhin hat die Verwaltung nach Lösungen gesucht und mit dem Trägerverein Schneckenhaus e.V. Gespräche über eine Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte in der Bremichstaße geführt. Nach deren Interessensbekundung und Besichtigung der Räumlichkeiten, haben die Verantwortlichen einer Erweiterung um eine Ü3-Gruppe speziell für Schulanfänger zugestimmt.

Architekt Günther Meerwarth erarbeitete daraufhin ein Plankonzept zur Nutzung der früheren Bücherei in einen Kindergarten. Das denkmalgeschützte Gebäude bindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Denkmalpflege stimmte grundsätzlich der Umnutzung des Torwächterhauses zu. Das erarbeitete Plankonzept sieht Dachgauben, einen barrierefreien Zugang sowie die Erneuerung von Sanitär- und Heizungsanlagen vor.

Die Instandsetzung wird im Rahmen der Sanierung ORTSKERN III stattfinden. Dadurch ist eine Sanierungsförderung möglich. Gefördert werden 85% der Kosten mit 60%. Architekt Günther Meerwarth ist nun beauftragt die Instandsetzung des Gebäudes einschließlich der Haustechnik, insbesondere die Wärmeversorgung umzusetzen, um die nächsten Schritte für die Kindergartennutzung in die Wege leiten zu können.

Das pädagogische Konzept wird dem Konzept der Kindertageseinrichtung in der Bremichstraße entsprechen, da die Gruppe im Torwächterhaus als Außenstelle geführt werden soll. Ergänzend ist geplant, dass eine besondere Form der Förderung von frühkindlicher Bildung und Betreuung stattfinden soll. Im Torwächterhaus sollen Schulanfänger betreut, explizit gefördert und für die Schule vorbereitet werden. In Absprache mit dem Trägerverein Schneckenhaus e.V. wird es voraussichtlich in der Außenstelle künftig eine Ü3-Gruppe mit einem GT/VÖ-Angebot für mind. 25 Kinder bzw. Schulanfänger geben. Die Personalausstattung liegt in der Zuständigkeit des Trägervereins Schneckenhaus e.V..


Gemeinde Oberderdingen plant weitere Kinderbetreuungsplätze

In der Gemeinde Oberderdingen werden zukünftig weitere Kinderbetreuungsplätze benötigt. Um diese mittelfristig zu schaffen stellte die Verwaltung in der Sitzung des Gemeinderates Ende Oktober 2022 insgesamt drei mögliche Konzeptplanungen vor. Das Gremium nahm die Planungen zur Umsetzung weiterer Betreuungsplätze zur Kenntnis und stimmte zu diese weiter voranzutreiben. Dennoch ist die konkrete Umsetzung weiterhin abhängig von Faktoren, die überwiegend nicht von der Gemeinde beeinflussbar sind, insbesondere der Finanzierung und der Fachkräftegewinnung.

Prognosen zur Einrichtung des Bedarfs für Betreuungsplätze sind generell schwierig. Tendenziell ist jedoch von einer weiteren Steigung der Anmeldungen auszugehen. So sind im Zeitraum 01. September  2021 – 01. September 2022 in der Gemeinde 134 Kinder gemeldet worden. Stellt man dieser Zahl die Anzahl der Anmeldungen im U3/Krippenbereich mit 90 gegenüber, bedeutet dies eine Quote von 67%. Im Jahr 2022 sind vom 01.Januar bis 21. Oktober 2022 114 Kinder gemeldet worden, sodass bis zum Jahresende die Zahl der Geburten sich gegenüber den Vorjahren (01.Janaur bis 31. Dezember 2022 = 125 Kinder) voraussichtlich erneut erhöhen wird.

In Oberderdingen besteht sowohl im U3-Bereich, als auch bei Ü3-Angeboten ein Ausbaubedarf.

Während im Ü3-Bereich zusätzliche Betreuungsplätze im A-Bau der Strombergschule geschaffen werden können, wird im U3-Bereich ein zusätzliches Angebot erforderlich. Deshalb hat die Gemeinde Oberderdingen für das im Eigentum der Gemeinde befindliche Gebäudewesen in der Hauptstraße 35 eine Machbarkeitsstudie beim Architekturbüro Weindel in Auftrag gegeben. Architekt Michael Weindel stellte in der Gemeinderatssitzung diese Machbarkeitsstudie vor. Geplant ist die Scheune so zu verändern, dass im Erdgeschoss eine Kindertageseinrichtung mit zwei Krippengruppen U3 Platz findet. Der Bau soll über die gemeindeeigene Kommunalbau entstehen, weil im Obergeschoss sowie Dachgeschoss der Scheune sowie im Gebäude Hauptstraße 35 insgesamt 8 Wohnungen geschaffen werden sollen. Der Kommunalbau würde mit der Gemeinde eine Bauherrengemeinschaft bilden, sodass für den Betreuungsbereich Finanzierungen möglich sind. Die Betreuungseinrichtung und die Wohnungen haben separate Eingänge.

Im Oberderdinger Ortsteil Flehingen besteht aus heutiger Sicht auch weiteren Bedarf. Dies gilt kurzfristig eher im Ü3-Bereich, nachfolgend auch im U3-Bereich. Aktuell wird der Neubau der Katholischen Pfarrgemeinde Flehingen-Sickingen, der gemäß Vereinbarung von der Gemeinde als eine gemeinsame Investitionsmaßnahme von rund 3 Millionen entsteht, fertiggestellt. Im Neubau entstehen zwei Ü3-Gruppen je 25 Kindern und zwei U3-Gruppen je 10-12 Kinder und damit eine U3-Gruppe mehr wie seither im Interim in der „Alten Schlossgartenhalle. Die freiwerdenden Räume in der „Alten Schlossgartenhalle“ können voraussichtlich zum Januar 2023 für eine U3-Gruppe mit max. 10-12 Kindern und eine Ü3-Gruppe mit bis zu 25 Kindern genutzt werden. Geplant ist eine kommunale Trägerschaft. Bei der erforderlichen Personalbedarfsplanung konnte erfreulicherweise die künftige Leiterin bereits gewonnen werden. Weitere Mitarbeiter werden jedoch noch gebraucht. Um weiter Betreuungsplätze zieht die Gemeinde  die Nutzung der im Eigentum stehenden ehemaligen Güterhalle in der Bahnhofstraße in Erwägung. Das Gebäude ist denkmalgeschützt, so dass eine Finanzierung unabhängig von derzeit nicht gegebenen Investitionsprogrammen aus dem Bereich der Kinderbetreuung, über Stadterneuerungsprogramme erfolgen könnte. Architekt Günther Meerwarth stellte die ersten Vorplanungen für eine 2-Gruppige-Einrichtung vor. Das bestehende Bauwerk besteht aus monolithischen Sandsteinblöcken als Umfassungswände, die Öffnungen der Tore, Türen und Fenster sind jeweils mit Sandsteingewänden gefasst. Die Substanz der Sandsteinbauteile ist in einem einwandfreien und wertigen Zustand. Der Innenraum ist ohne feste, eventuell hinderliche Einbauten. Die neue Raumaufteilung orientiert sich an den bestehenden, unveränderlichen Öffnungen in den Außenwänden. Im Bestand lässt sich ein vollwertiger 2-Gruppiger Kindergarten mit einem gemeinsamen Mehrzweckraum, Küche und Garderoben und einer Nutzfläche von zusammen 286 qm ermöglichen. Die notwendigen Sanitärräume mit einem Windfangbereich und Büro sind als Neubau auf der bestehenden Rampe geplant. Dieser Anbau wurde als Holz- Fertigteilbau eingeplant. Als Außenspielbereich stehen auf dem Grundstück 415 qm zur Verfügung. 

Im Ortsteil Großvillars besteht der in der Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde geführte Kindergarten im Kirchhoffeld mit maximal 2 U3-Gruppen. Eine Erweiterung ist räumlich nicht möglich. Zudem besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Das Gebäude steht im Eigentum der Kirchengemeinde, jedoch per Vertrag aus dem Jahr 2002 im Besitz der bürgerlichen Gemeinde. Alle Gebäudeunterhaltskosten trägt die Gemeinde. Durch die große Zahl der Ü3-Anmeldungen in Großvillars besteht kein Angebot für U3-Kinder. Da beim Bestandsgebäude keine Erweiterung möglich erscheint und gleichzeitig ein Sanierungsstau besteht, hat die Gemeinde Architekt Günther Meerwarth beauftragt, optional einen Neubau eines 3-Gruppen-Kindergarten in direkter Nachbarschaft zur Heinrich-Blanc-Schule zu untersuchen. Diese Planungen stellte er dem Gremium vor. Damit wären Synergien mit der Grundschule und der Waldenserhalle denkbar. Eine Änderung der städtebaulichen Planungen oberhalb der Schule hin zur einer Fläche

für Gemeinbedarf ist denkbar. Deshalb sollten die rechtlichen Voraussetzungen im nächsten Schritt abgestimmt werden. Zur Finanzierung ist ein Förderprogramm erforderlich. Ein solches besteht aktuell nicht. Bei der Planung wird mit einer Einrichtung mit zwei Gruppen im Ü3 Bereich und einer Krippengruppe im U3 Bereich gerechnet. Laut Architekt Günther Meerwarth ist dafür eine Grundstücksgröße von ca. 2250 qm erforderlich.

Aufgrund des Personalmangels in Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, möchte das Land nun mit einer Ausnahmeregelung bis zu zwei Kinder mehr pro Kita-Gruppe für das laufende Kindergartenjahr erlauben. Diese so genannte Flexibilisierungsregelung wurde bereits während der Corona-Pandemie angewandt, jedoch vom Land nicht über den 31. August 2022 verlängert, wie sowohl vom Städte-, als auch Gemeindetag Baden-Württemberg in Anbetracht des anhaltenden Fachkräftemangels gefordert. Wie die Umsetzung konkret ablaufen wird, bleibt abzuwarten.

Bericht und Foto: Barbara Lohner

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